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   LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 2-13 S 95/21   

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LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 2-13 S 95/21 (https://dejure.org/2022,27387)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.10.2022 - 2-13 S 95/21 (https://dejure.org/2022,27387)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Oktober 2022 - 2-13 S 95/21 (https://dejure.org/2022,27387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer muss in einer Klage seine ladungsfähige Adresse angeben - In Altfällen kann die WEG Beseitigungsklagen baulicher Veränderungen durch Verwaltererklärung an sich ziehen; §§ 9b, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG; 1004 BGB, 253 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notwendige Angabe der Klägeranschrift, Wegfall der Prozessführungsbefugnis durch Verwaltererklärung

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Angabe einer c/o Adresse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEMoG: Verlust der Prozessführungsbefugnis ist verfassungsgemäß!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Klage unzulässig - Anschrift eines Postdienstleisters reicht nicht aus

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Übergangsregelungen des BGH sind verfassungsgemäß

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung der Übergangsregeln des WEMoG durch BGH verfassungsgemäß (IMR 2023, 18)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 57
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 28.01.2022 - V ZR 86/21

    Wohnungseigentumssache: Streitwertfestsetzung nach altem und neuem Recht;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21
    Der Anspruch aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG, der an Stelle des Anspruchs der Eigentümer aus § 15 WEG aF getreten ist, liegt nur noch bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH NZM 2022, 375).

    Einen Eingriff lediglich in den räumlichen Bereich des Sondereigentums der Klägerin, den dieser auch weiterhin selbst abwehren kann (näher BGH NZM 2022, 375 Rn. 24), liegt insoweit offensichtlich nicht vor.

    Denn auch unter der Geltung des alten Wohnungseigentumsrechtes bestand die Möglichkeit, dass in einem laufenden Verfahren die Gemeinschaft Unterlassungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer vergemeinschaftet (§ 10 Abs. 6 S. 3 WEG aF) und damit die Klagebefugnis des Klägers auch im laufenden Verfahren entfallen lässt (vgl. BGH NZM 2022, 375 Rn. 11 f.).

    Das neue Recht sieht die Möglichkeit der gekorenen Anspruchsausübung durch die Gemeinschaft nicht mehr vor, vielmehr liegt die Ausübungsbefugnis für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche aus § 1004 BGB bezogen auf das Gemeinschaftseigentum von vornherein bei dem Verband, wobei die Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf haben können, dass der Verband insoweit tätig wird (BGH NZM 2022, 375).

  • BGH, 06.04.2022 - VIII ZR 262/20

    Anforderungen an die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21
    Zu den von Amts wegen zu prüfenden Sachurteilsvoraussetzung der ordnungsgemäßen Klageerhebung gehört nach der ständigen Rechtsprechung des BGH grundsätzlich auch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers, und zwar auch dann, wenn der Kläger durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist (BGH NJW-RR 2022, 714 Rn. 14 mwN).

    Allerdings kann nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausnahmslos geurteilt werden, dass die Angabe "einer bloßen c/o-Anschrift" grundsätzlich für eine ordnungsgemäße Klageerhebung nicht ausreiche (BGH NJW-RR 2022, 714 Rn. 17; so zuvor weit verbreitet vgl. OLG Frankfurt a. M. 15.5.2014 - 16 U 4/14, BeckRS 2014, 11223; OLG Brandenburg 15.12.2021 - 4 U 13/21, BeckRS 2021, 43985; vgl. auch MüKoZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl., ZPO § 253 Rn. 57; Anders/Gehle/Anders ZPO, 80. Aufl., ZPO § 253 Rn. 22; Prütting/Gehrlein/Geisler ZPO, 13. Aufl., ZPO § 253 Rn. 12; BeckOK ZPO/Bacher, 1.12.2021, ZPO § 253 Rn. 46.1).

    Vielmehr kommt es in jedem Falle vornehmlich auf die besonderen Umstände des Einzelfalls an (zur sog. c/o-Anschrift einer Stiftung BGH NJW-RR 2022, 714 Rn. 17 aE).

    Dass die Klägerin durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, an den nach § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO Zustellungen zu bewirken sind, ist für die Rechtsfolge der Unzulässigkeit der Klage unerheblich (st. Rspr. vgl. BGH NJW-RR 2022, 714 Rn. 14 aE mwN).

  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21
    Das Amtsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, sie sei bereits unzulässig, weil die Klägerin keine ladungsfähige Anschrift angegeben habe, im Übrigen sei die Prozessführungsbefugnis durch die Erklärung der Verwalterin gemäß dem Urteil des BGH vom 7. Mai 2021 (V ZR 299/19) entfallen.

    Wie das Amtsgericht zutreffend dargestellt hat, entspricht es mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass in Altverfahren, die vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängig geworden sind, bei Klagen auf Beseitigung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum in analoger Anwendung des § 48 Abs. 5 WEG die Prozessführungsbefugnis des Klägers so lange weiter besteht, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu Kenntnis gebracht wird (grdl. BGH NZM 2021, 561).

    Dieses folgt bereits daraus, dass die Verwalterin die Aktivlegitimation der Klägerin abgelehnt hat, zudem wird ausdrücklich auf das Urteil des Bundesgerichtshofes im Verfahren V ZR 299/19 Bezug genommen.

  • BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Anordnung der Weitergeltung des BeamtVG § 6 Abs 1

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21
    Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG verfügt der Gesetzgeber hinsichtlich der Überleitung bestehender Rechtslagen, Berechtigungen und Rechtsverhältnisse über einen breiten Gestaltungsspielraum (BVerfG NVwZ 2016, 56 [57]; FamRZ 2003, 834; NJW 1977, 1049 [1053]).

    Als nicht zu beanstandende Kriterien für eine übergangslose Invollzugsetzung von Rechtsänderungen sind dabei insbesondere die Rechtssicherheit, die klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt, anerkannt (BVerfG NVwZ 2016, 56 [57]; FamRZ 2003, 834).

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21
    Denn die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift in der Berufungsschrift ist nicht Zulässigkeitsvoraussetzung für die Berufung (BGH NJW 2005, 3773; NJW 1988, 2114).

    Die Klägerin hat bis zuletzt die Mitteilung ihrer Anschrift schlechthin verweigert, ohne einen verständigen Grund zu nennen (vgl. BGH NJW 1988, 2114).

  • BGH, 13.10.2017 - V ZR 45/17

    Wohnungseigentum: Gekorene Ausübungsbefugnis des Verbandes für Unterlassungs- und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21
    Die sich hieraus ergebenden Komplikationen sind im alten Recht dahingehend gelöst worden, dass der einzelne Eigentümer die Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 Abs. 1 BGB geltend machen konnte bis die Gemeinschaft die Ansprüche an sich zog, wodurch er die Prozessführungsbefugnis verlor (BGH NZM 2018, 231).
  • BGH, 28.01.2022 - V ZR 106/21

    Beeinträchtigung oder Erschwerung des Zugangs zum Sondereigentum durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21
    Auf die Frage der internen Berechtigung des Verwalters kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht an (BGH NZM 2022, 378), so dass der parallel vor der Kammer geführte Rechtsstreit um die Anfechtung der entsprechenden Beschlüsse für die Wirksamkeit der Erklärung der Verwalterin ohne Relevanz ist.
  • LG Frankfurt/Main, 15.07.2021 - 13 S 5/21

    Verwalterlose WEG: Wer klagt Hausgeldansprüche ein?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21
    Dies entspricht der Rechtslage nach der WEG-Reform (näher Kammer ZWE 2021, 467 Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 105/19

    Zustellung an ehemaligen Prozessbevollmächtigen auch im

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21
    Zudem handelte es sich bei dem Prozess in erster Instanz nicht um einen Anwaltsprozess (§ 78 ZPO), so dass im Falle der Mandatsbeendigung eine Zustellung im Zwangsvollstreckungsverfahren an die Klägerin erfolgen müsste (BeckOK ZPO/Dörndorfer, 45. Ed. 1.7.2022, ZPO § 172 Rn. 4; OLG Frankfurt NJW-RR 2020, 384).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21
    Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG verfügt der Gesetzgeber hinsichtlich der Überleitung bestehender Rechtslagen, Berechtigungen und Rechtsverhältnisse über einen breiten Gestaltungsspielraum (BVerfG NVwZ 2016, 56 [57]; FamRZ 2003, 834; NJW 1977, 1049 [1053]).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 16 U 4/14

    Zur Notwendigkeit der Angabe der Wohnanschrift des Verfügungsklägers

  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 398/04

    Anforderungen an die Form der Berufungsschrift; Angabe der Anschrift des

  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1203/99

    Keine Verletzung des Grundrechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch das

  • OLG Köln, 02.04.2008 - 2 W 20/08

    Keine wirksame Zustellung an bisherigen Prozessbevollmächtigten nach Verlust der

  • BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

  • OLG Brandenburg, 15.12.2021 - 4 U 13/21

    Ansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf erstmalige mangelfreie

  • OLG Stuttgart, 03.01.2011 - 5 U 94/09

    Zulässigkeit einer Klage: Anforderungen an die Angabe einer ladungsfähigen

  • OLG Köln, 01.07.2021 - 15 W 46/21

    Zurückweisung eines Eilantrages Unterbliebene Mitteilung der ladungsfähigen

  • LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 6/23

    Verwalter kann jederzeit abberufen werden - aber wann endet Verwaltervertrag?

    Gerade von diesem Gedanken hat sich der Gesetzgeber bei den Übergangsvorschriften leiten lassen und es für erforderlich gehalten, zu vermeiden, dass über einen langen Zeitraum altes und neues Recht nebeneinander anzuwenden ist; dies ist mit der zitierten Rechtsprechung des Verfassungsgerichts möglich und damit hinzunehmen" (Kammer ZWE 2023, 145 Rn. 28).
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